Der Para­graf 113c SGBXI ermög­licht eine neue Per­so­nal­be­mes­sung für sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen. In die­sem Pro­zess ste­hen die Pfle­ge­kräf­te auf Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veau 3 im Mittelpunkt.

Ein/e Beschäftigte/r mit QN3 ist eine aus­ge­bil­de­te Pfle­ge­kraft mit einem lan­des­recht­lich aner­kann­ten Abschluss in der Pflegehilfe.

Das BIP arbei­tet in Per­son von Schul­lei­te­rin Judith Rich­ter inten­siv im Unter­aus­schuss „Aus‑, Fort- und Wei­ter­bil­dung“ des säch­si­schen Lan­des­pfle­ge­aus­schus­ses an prak­ti­ka­blen Umset­zun­gen. So gibt es neben der klas­si­schen 2‑jährigen Aus­bil­dung zum staat­lich aner­kann­ten Kran­ken­pfle­ge­hel­fer auch umfang­rei­che Mög­lich­kei­ten zur Ver­kür­zung der Aus­bil­dungs­zeit oder zum Abschluss mit­tels Externenprüfung.

Wir stel­len Ihnen hier exklu­siv die Arbeits­ma­te­ria­li­en des Unter­aus­schus­ses „Aus‑, Fort- und Wei­ter­bil­dung“ in Form einer FAQ-Lis­te und eines Schau­bil­des zu den Abschluss­mög­lich­kei­ten in der Pfle­ge­hil­fe zur Verfügung.

Bei Rück­fra­gen wen­den Sie sich gern an unse­re Schul­lei­te­rin Judith Rich­ter.