Der Paragraf 113c SGBXI ermöglicht eine neue Personalbemessung für stationäre Pflegeeinrichtungen. In diesem Prozess stehen die Pflegekräfte auf Qualifikationsniveau 3 im Mittelpunkt.
Ein/e Beschäftigte/r mit QN3 ist eine ausgebildete Pflegekraft mit einem landesrechtlich anerkannten Abschluss in der Pflegehilfe.
Das BIP arbeitet in Person von Schulleiterin Judith Richter intensiv im Unterausschuss „Aus‑, Fort- und Weiterbildung“ des sächsischen Landespflegeausschusses an praktikablen Umsetzungen. So gibt es neben der klassischen 2‑jährigen Ausbildung zum staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer auch umfangreiche Möglichkeiten zur Verkürzung der Ausbildungszeit oder zum Abschluss mittels Externenprüfung.
Wir stellen Ihnen hier exklusiv die Arbeitsmaterialien des Unterausschusses „Aus‑, Fort- und Weiterbildung“ in Form einer FAQ-Liste und eines Schaubildes zu den Abschlussmöglichkeiten in der Pflegehilfe zur Verfügung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an unsere Schulleiterin Judith Richter.