Exklusive Neuigkeiten und Angebote rund um das Thema Pflege für alle BIP-Alumnis.

Personalbemessung Pflege 2023
Seit Juli 2023 gilt die neue Personalbemessung in der Langzeitpflege (PeBeM). Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung muss seitdem den individuellen Personalbedarf berechnen und entsprechend qualifiziertes Personal vorhalten. Für die Umsetzung gilt ein Übergangszeitraum bis 2025. Was es zu beachten gilt und welche Maßnahmen Pflegeeinrichtungen ergreifen können, wird im FAQ des Pflegenetzwerks des Bundesministeriums für Gesundheit zusammengefasst.

Rücken-fit speziell für Betreuungskräfte
Auch Betreuungskräfte sind in ihrem Arbeitsalltag physisch sehr gefordert. Manch einer klagt nach einer Weile über Rückenschmerzen, Hexenschuss oder Probleme mit den Bandscheiben. Natürlich ist es nicht Sinn der Sache, dass Ihre eigene Gesundheit unter der körperlichen Belastung leidet. In unserem Praxisseminar am 23. August 2024 geben wir Ihnen viel Input, damit Ihr Rücken gesund bleibt.

Die Pflegereform 2023
Mit dem Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz (PUEG) sollen einige Probleme in der Pflege angegangen werden. Unter anderem: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Zuschläge für die Pflege im Heim werden zum 1. Januar 2024 erhöht. Alle Pflegeleistungen werden zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 angehoben. Die Verbraucherzentrale hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
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